Überflüssig und übergriffig

Dass man mit dieser Satzung auf Umwegen versucht, einen Denkmalschutz für Gebäude zu erhalten, die einen individuellen Denkmalschutz nicht bekommen haben, halte ich für eine Farce. Wie schon mehrfach angebracht, ist der betroffene Bereich viel zu weit gefasst und es befinden sich reichlich nicht schützenswerte Bauwerke in dem Bereich. Wer einen Denkmalschutz möchte, dem ist es unbenommen diesen zu beantragen.

Die heutige Zeit birgt ganz andere Probleme als das Schützen vermeintlich schöner Häuser. Die Wohnungsnot wird sicherlich nicht dadurch bekämpft, dass wir Anbauten (vor allem in der Höhe) untersagen und durch Fixierung des Status quo von Straßen, Vorgärten und Bürgersteigen zukunftsträchtige städtebauliche Konzepte wie Straßenberuhigung, Autofreie Zonen, Begrünungen usw. verhindern.

Wozu müssen die Bürgersteige und Straßen geschützt werden? Schon jetzt kommt man über die unebenen und viel zu engen Bürgersteige nicht mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen, teilweise muss man auf die Straße ausweichen. Hier bräuchte es dringend eine Verbreiterung und Absenkungen zur Straße (die es im Übrigen auch nicht an jeder Kreuzung gibt).

Die steuerlichen Vorteile, die ja immer wieder angebracht werden, bringen einem rein gar nichts, wenn man wegen des Denkmalschutzes im Vorhinein ein Vielfaches für die geplanten Maßnahmen zahlen muss.

Und dass junge Menschen unbedingt alle in den "schönen alten Häusern" wohnen wollen kann ich nicht bestätigen. Ich kenne niemanden, der freiwillig ein Haus mit Denkmalschutz kaufen würde. Und auch mehrere von mir befragte Bauingenieure schlugen bei dem Wort "Denkmalschutz" die Hände über dem Kopf zusammen.
Ein lebendiges und lebenswertes Wohnviertel lebt immer vom Zuzug junger Menschen und Familien. Wenn man diesen in das Combahnvirtel möchte, dann muss man den neuen Bewohnern auch die Möglichkeit einräumen, die Häuser nach ihren Wünschen zu gestalten und an ihre Bedürfnisse anzupassen; zum Beispiel Haustüren oder Fenster auszutauschen ohne eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Denkmalschutzbehörde oder dem Verwaltungsgericht.

Es stellen sich unendlich viele Frage zur Sinnhaftigkeit der einzelnen Vorgaben. Um nur einige zu nennen:
Wieso dunkle Ziegel? Heizen sich dadurch Städte nicht besonders auf?
Wieso wird die Gestaltung der Vorgärten und Eingangsbereiche festgelegt?Gerade die Treppen der betroffenen älteren Häuser in den Eingangsbereichen sind sowohl für ältere (gehbehinderte) Personen und Familien, die einen Kinderwagen nutzen ein echtes Problem. Laut der Satzung dürften diese nicht zurückgebaut werden, ebenso wie eine (neue) kreative Gestaltung der Vorgärten ausgeschlossen wird. Hier wäre insbesondere eine Entsiegeln der oftmals nicht mehr nutzbaren Kellergarageneinfahrten wünschenswert, anstatt diese Flächen über die Denkmalbereichssatzung künstlich zu fixieren. Vor allem eine Renaturierung dieser Flächen wäre im Sinne des Arten- und Klimaschutzes.

Diese Satzung ist absolut innovationsfeindlich und unnötig. Auch ohne die Satzung wird das Combahnviertel nicht langsam zu einer "anonymen, von schwedischen Investoren beherrschten Wohngegend, wo alle Häuser gleich aussehen". Ein bisschen mehr Vertrauen sollte man in die gegenwärtige und zukünftige Bewohnerschaft schon haben.