Steuerersparnis für Häuser im anerkannten Denkmalbereich

Laut Unterer Denkmalbehörde ist die Vorraussetzung zur Abschreibung die Voraussetzung erfüllt, innerhalb des Denkmalbereiches zu liegen. Abschreibbar, wie auf der Internetseite der Förderung Denkmalschutz skizziert, sind alle Gebäudeteile, Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen.

Noch ein Wort zur Gründerzeit:

Wann war die Gründerzeit Architektur?
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Die Ära der sogenannten Gründerzeit reichte von 1870 bis 1914 und verbreitete sich im Kaiserreich über das ganze Volk. Eine auffällige Wohnkultur, geprägt vom Wirtschaftsaufschwung und einer Neigung zu Fülle und Repräsentation entstand.

Im Übrigen: Eigentum verpflichtet!