Nach der Denkmalbereichsatzung sollte eine Gestaltungssatzung folgen
Die Denkmalbereichsatzung ist wie gesagt richtig und wichtig, in einem zweiten Schritt sollte dann aber auch eine Gestaltungssatzung für das Viertel aufgestellt werden.
In dieser wäre festzuhalten, dass Neubauten oder Umbauten von Nachkriegsgebäuden sich an der klassischen, für das Viertel prägenden Gründerzeitarchitektur zu orientieren haben. Das Viertel ist zur Gründerzeit entstanden, und deshalb sollte dort auch nur gründerzeitliche Architektur verwirklicht werden dürfen. Dass diese Gestaltung sich sehr großer Beliebtheit in der Bevölkerung erfreut, zeigen Bonner Südstadt, Weststadt und Altstadt, in der sich die Leute sehr wohl fühlen und aufhalten. Und jede andere Deutsche Stadt, wo die Besucher nicht in irgendwelche neuen gesichtlosen "Karrees" oder "Quartiere" strömen, sondern in die Innenstädte, die Altstädte, wo man noch schöne und menschenfreundliche Architektur bewundern kann, die man noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts zu bauen wusste.
Der Neubau mit klassischer Architekturensprache ist keineswegs utopisch - dass solche Viertel mit klassischer Architektur und gleichzeitig einem hohen Anteil Sozialwohnungen realisierbar sind, zeigt zum Beispiel die Potsdamer Innenstadt um den Alten Markt, wo aktuell gleich mehrere Blöcke der barocken Altstadt um den Alten Markt, die im Krieg und von der SED zerstört wurden, neu aufgebaut werden. Weitere Beispiele finden sich in Dresden am Neumarkt, in der Frankfurter Altstadt oder im Lübecker Gründungsviertel.
Die Politik und die Bürger/Hauseigentümer haben nicht nur eine Verantwortung für die Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit, sondern auch für die Schönheit unserer Gebäude und Städte. Und in Zeiten, wo leider fast nur noch billige Flachdachkisten aus Beton ohne jeden ästhetischen Anspruch gebaut werden, ist es leider notwendig, wenigstens in solch wichtigen Vierteln wie dem Combahnviertel eine ästhetische Gestaltung durch Gestaltungssatzungen festzuschreiben.