Onlinebeteiligung Februar/März 2023 und weiteres Verfahren

Ab Mittwoch, 1. Februar 2023, wird der Satzungsentwurf samt Begründung hier auf Bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Bis einschließlich 1. März 2023 haben Sie die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zum Satzungsentwurf vorzubringen. 

Den Satzungsentwurf können Sie hier herunterladen

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen sowohl im Stadthaus, Etage 2 (vor dem Ratssaal), Berliner Platz 2, als auch im Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, ausgelegt. Sie können montags und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden. Die Zugänge zum Stadthaus und Rathaus Beuel sind barrierefrei. Auch über diesen Weg haben Sie während der Auslegungsfrist die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zum Satzungsentwurf zu äußern.

Die Onlinebeteiligung finden Sie hier

Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Erörterung der eingegangenen Anregungen und Bedenken in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (§ 10 Abs. 5 DschG NRW). Der gegebenenfalls geänderte Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Denkmalbereichssatzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich.
Die Denkmalbereichssatzung tritt dann am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.