Welche Vorschläge können eingereicht werden?
Im Dialog zum Haushalt sollen Vorschläge für kleine und mittlere Projekte gesammelt werden, die das direkte Lebensumfeld der Bonnerinnen und Bonner in ihren Stadtbezirken betreffen. Neben Ihrer Kreativität ist deshalb also insbesondere Ihre Beobachtungsgabe gefragt: Was ist Ihnen konkret in Ihrem Stadtbezirk aufgefallen? Wo fehlt Ihnen etwas? Wo wünschen Sie sich eine Änderung?
Bitte beachten Sie bei der Abgabe Ihrer Vorschläge folgende Punkte:
Ziel des Dialogs zum Haushalt ist es, konstruktive Vorschläge für Projekte zu sammeln. Damit die eingereichten Vorschläge in der finalen Abstimmungsrunde ausgewählt werden können, müssen sie grundsätzlich umsetzbar sein, im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen und die Kosten dürfen den Rahmen des Budgets nicht überschreiten.
Die eingereichten Vorschläge sind positiv zu formulieren. Verbote und Regelungen (z.B. Einrichtung von Tempo 30, Parkverbote etc.) oder generelle Kritik an der Stadt können im Dialog zum Haushalt nicht verhandelt werden.
Zudem sollten Sie Ihren Vorschlag so konkret wie möglich fassen, indem Sie z.B. die genaue Fläche angeben, für die Sie sich eine Änderung wünschen. Sehr allgemein gefasste Vorschläge (z.B. „Mehr Grün in Beuel“) sorgen für Probleme bei der konkreten Umsetzung.
Haben Sie immer im Blick, dass die Projekte mit den Bezirksbudgets innerhalb des Doppelhaushaltes 2023/2024 umsetzbar sein müssen. Mit diesen Budgets lassen sich vielerlei Verbesserungen in den Stadtbezirken erreichen, dennoch sind natürlich Grenzen gesetzt. Vorschläge wie z.B. die Neustrukturierung des ÖPNVs oder der Bau neuer öffentlicher Gebäude lassen sich im Dialog zum Haushalt nicht finanzieren.
Beispiele aus dem Dialog zum Haushalt 2021/2022
Im Dialog zum Haushalt 2021/2022 hatten Sie ebenfalls die Möglichkeit, Projektideen für die Stadtbezirke einzureichen. Zu den erfolgreichen Projektideen zählen z.B. die „Leihbar“ - die Bibliothek der Dinge in Bonn, eine Tischtennisplatte in Vilich-Müldorf oder die Anschaffung einer mobilen Leinwand für ein Openair-Kino im Bad Godesberger Redoutenpark.
Die Verwaltung prüft die Vorschläge in der zweiten Phase u.a. auf diese Kriterien.
Umsetzbarkeit:
Bei allen eingereichten Vorschlägen ist zunächst die (nicht immer ganz) einfache Frage zu stellen: Geht das überhaupt? Kann dieser Vorschlag im Bezirk umgesetzt werden? Es liegt auf der Hand, dass so mancher guten Idee rechtliche oder technische Hürden im Wege stehen. Dazu kann auch die Zuständigkeit gehören.
Zuständigkeit:
Die Stadtverwaltung kann nur in den Bereichen tätig werden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Darüber hinaus kann die Stadt bauliche Veränderungen grundsätzlich nur auf ihren eigenen Grundstücken umsetzen.
Kostenrahmen:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen mit den Mitteln, die für den jeweiligen Stadtbezirk zur Verfügung stehen, umgesetzt werden können. Die Höhe der Mittel ist abhängig von der Zahl der Einwohner*innen pro Bezirk.
In diesem Dialog zum Haushalt gibt es keine Kostengrenze für einzelne Vorschläge, solange sich die Kosten im Rahmen des Budgets für den jeweiligen Stadtbezirk bewegen.
- Bonn: 102.212 Euro
- Bad Godesberg: 50.358 Euro
- Beuel: 44.594 Euro
- Hardtberg: 22.836 Euro
Moderation der Beiträge in der Vorschlagsphase:
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung überprüft die eingereichten Vorschläge redaktionell. Bei Vorschlägen, die nicht den Anforderungen entsprechen, wir eine mögliche Anpassung der Vorschläge vorgenommen. Vorschläge, bei denen eine solche Anpassung nicht möglich ist, werden nicht zur Abstimmung freigegeben. Die Beiträge bleiben jedoch online sichtbar und ebenfalls die Begründung, warum sie nicht zur Abstimmung zugelassen werden.
Sehr ähnliche Beiträge verschiedener Nutzer*innen werden durch das Moderationsteam zusammengelegt. Dabei werden Vorschläge, die mehrmals eingebracht werden, immer dem ersten eingegangenen Vorschlag zugeordnet. Nur für diesen kann abgestimmt werden. Auf diese Weise sollen Dopplungen und eine mögliche Verteilung der Stimmen auf verschiedene sehr ähnliche Vorschläge verhindert werden. Wird ein Vorschlag, dem mehrere Beiträge zugeordnet wurden, auf die Bestenliste gewählt, so werden der Verwaltung sämtliche Beiträge für die fachliche Prüfung vorgelegt, damit keine Informationen und Argumente verloren gehen.
Bitte beachten Sie bei der Abgabe von Beiträgen immer unsere Dialogregeln für einen konstruktiven Austausch