Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz

Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf den intensiven Erarbeitungsprozessen hat die Stadt Bonn für die Jahre 2014 bis 2019 Städtebaufördermittel (Masterplan 1.0) beantragt und bewilligt bekommen. Darauf aufbauend hat der Rat der Stadt Bonn am 01.09.2020 der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Jahre 2021-2025 zugestimmt.

Zum Beschluss im Ratsinformationssystem (Drucksache 201300)

 

Im Rahmen dieser Förderperiode ist eine Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz im Jahr 2024 vorgesehen.
Da das Projekt Nr. 5 – Kölnstraße sowohl aus Städtebau- als auch Straßenbaufördermitteln gefördert wird, ist vorab bis Ende des 1. Quartals 2023 eine Entwurfsplanung inklusive Kostenschätzung beim Fördermittelgeber einzureichen.

Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und dem Wilhelmplatz gestalterische und funktionale Defizite auf. Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes (ebenfalls ein Projekt des Masterplans, weitere Informationen hier) kann eine deutliche Verbesserung der Wohnqualität sowie Anreize für private Investitionen in die Modernisierung der Wohnbestände geschaffen werden. Die Neustrukturierung des Verkehrs und die Aufwertung des Straßenraumes bieten eine Chance, vielen Aspekten der zukünftigen Stadtentwicklung auch unter Berücksichtigung der Klimaziele Rechnung zu tragen: So sollen sowohl der öffentliche Nahverkehr als auch der Fuß- und Radverkehr attraktiver und sicherer werden. Durch die Aufwertung wird die Innenstadt über den Bertha-von-Suttner-Platz hinaus gestalterisch in die Kölnstraße geführt und die Wegeverbindung zwischen dem Beethovenhaus über die Kölnstraße, den Stiftsplatz bis hin zur Beethovenhalle / Beethoven Campus attraktiviert. Mit der Einbeziehung des Wilhelmplatzes wird eine räumliche Verbindung zur Poliklinik und zur Unterstützung der dort geplanten Umnutzung hergestellt. Abgerundet wird das Projekt mit der Stärkung des kleinteiligen Einzelhandels und Gewerbes, welches sich auch mit dem umgestalteten Stiftsplatz in das Platzgefüge der Innenstadt funktional integrieren soll.

Die Planungsziele bei der Umgestaltung der Kölnstraße sind daher:

  • eine städtebauliche Aufwertung der öffentlichen Verkehrsflächen,
  • die Förderung des Umweltverbundes durch eine gleichberechtigte Neuaufteilung des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitts auf die verschiedenen Verkehrsträger,
  • eine Entsiegelung und Begrünung zur Stärkung der Klimaresilienz,
  • die Schaffung von Aufenthaltsbereichen, z.B. für Außengastronomie und
  • die Integration alternativer Mobilitätsangebote

Aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche bestehen unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Querschnitts sowie der unterirdischen Infrastruktur in Form von Versorgungsleitungen Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Flächenaufteilung. Dies gilt insbesondere für die Berücksichtigung potentieller Baumstandorte.

Die Bezirksvertretung Bonn hat am 20.09.2022 aus drei Planungsvarianten eine Vorzugsvariante (Variante 1) ausgewählt, die als Grundlage für die noch ausstehende Detailplanung (Entwurfs- und Ausführungsplanung) dienen soll. 

Zum Beschluss im Ratsinformationssystem (Drucksache 221662)

Präsentation 

Planungsvariante 1

Planungsvariante 2

Planungsvariante 3

Diese Variante zeichnet sich durch breite Seitenräume, die sowohl für eine Entsiegelung / Begrünung als auch für Aufenthaltsbereiche ausreichende Flächen bieten. Aufgrund der Breite des Multifunktionsstreifens sowie der Lage der Leitungstrassen kann grundsätzlich über den gesamten Abschnitt der Kölnstraße eine qualifizierte Grünstruktur mit einseitigem Alleecharakter (ca. 15 Bäume) integriert werden. Allgemein sind umfassende Maßnahmen zum Wurzelschutz erforderlich. Die genaue Lage und Anzahl sind im weiteren Verfahren noch zu prüfen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Baumbeete niveaugleich zur Fahrbahn zu errichten, um Niederschlagswasser im Sinne des Schwammstadt-Prinzips in die Baumscheiben einzuleiten. 

Sämtliche Baumscheiben sollen zudem mit einer insektenfreundlichen Staudenmischpflanzung ausgestattet werden.


Die notwendigen Verkehre, u.a. zum Liefern und Laden, können ebenfalls im Seitenbereich integriert werden. Dabei sind auch Mischnutzungen von Ladezonen (morgens) und Flächen für die Außengastronomie (abends) denkbar.

Der Radverkehr wird in großen Teilen auf einem abgetrennten Radfahrstreifen geführt. Lediglich in Fahrtrichtung Norden wird der Radfahrstreifen auf Höhe des Stiftsplatzes aufgrund des sich reduzierenden Straßenquerschnittes in einen Schutzstreifen überführt. Dies ist erforderlich, um einen Begegnungsverkehr (Bus/Bus oder Bus/LKW) zu ermöglichen. Aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung in Fahrtrichtung Norden ist dies aus fachlicher Sicht allerdings als nutzungsverträglich anzusehen.

Ergänzend zur Verwaltungsvorlage sollen mit der Erarbeitung der Entwurfsplanung folgende Maßgaben berücksichtigt werden.

  1. Die Anzahl der vorgesehen ca. 20 Baumstandorte ist auf die maximale Anzahl zu erhöhen. Es ist ein möglichst geschlossenes Baumkronendach anzustreben. Unregelmäßige Abstände zwischen den einzelnen Baumstandorten sind in begründeten Fällen zu akzeptieren.
  2. Der Bereich zwischen Stiftsplatz und Stiftskirche ist gestalterisch, z. B. durch die Materialität und Farbgebung, als weitestgehende Einheit zu gestalten.
  3. Der Einmündungsbereich Kölnstraße / Bertha-von-Suttner-Platz / Oxfordstraße ist im Sinne der Fahrradförderung und -sicherheit zu optimieren, möglichst als geschützte Kreuzung nach dem Radentscheid-Beschluss. 
  4. Auch aus gestalterischen Gründen sind die Radwegführungen zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz beidseitig durchgehend rot einzufärben.
  5. In den Multifunktionsstreifen sind ausschließlich Grünflächen, Außengastronomie, Aufenthaltsflächen, Lieferzonen, Behindertenparkplätze und Fahrradabstellbereiche einzuplanen. 

Ergänzend dazu sollen auch die im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung eingehenden Anregungen im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung finden.