Bebauungsplanentwurf Nr. 6222-2 "Büro-Campus Justus-von-Liebig-Straße“

Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7423-1 vor. Dieser setzt für den östlichen Teil des Plangebietes eine gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer Baumassenzahl von 3,5 fest. Einzelhandelsbetriebe aus dem Lebensmittelbereich und Vergnügungsstätten sind generell ausgeschlossen. Sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher sind nur ausnahmsweise zulässig.

Für den westlichen Teil des Plangebiets setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7423-17 eine private Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei) bzw. eine Fläche für den Gemeinbedarf (soziale Einrichtungen – Wohnungen für Behinderte einschließlich Therapieräume) fest.

Um den Büro-Campus zu realisieren, ist es erforderlich, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6222-2 aufzustellen, der Teile der genannten Bebauungspläne überplant.

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Vorhabenträgerin ist mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, einen neuen Büro-Campus, der mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht, zu entwickeln.

Außerdem wollen die Bonner Werkstätten Lebenshilfe Bonn gemeinnützige GmbH (im Weiteren Bonner Werkstätten) hier einen neuen Unternehmensstandort errichten. Derzeit besteht für die Bonner Werkstätten ein erheblicher baulicher Erweiterungsbedarf aufgrund vorhandener Überbelegungen am Standort Beuel, dem aufgrund der damit verbundenen Belastung der betreuten Menschen dringend Rechnung getragen werden muss. Das geplante Neubauvorhaben der Bonner Werkstätten mit seinem vorgesehenen Nutzungsmix wird hier zu einer deutlichen Entlastung führen. Weiterhin ist die Frühförderung der Lebenshilfe am Standort in Graurheindorf am Margaretenplatz nicht barrierefrei. Hier besteht lediglich eine temporäre Sondergenehmigung für den Betrieb. Mit dem Standortwechsel nach Dransdorf wird sich die Situation für die Kinder mit Behinderung und deren Angehörige deutlich verbessern.

Das öffentliche Interesse an der Planung ist dadurch gekennzeichnet, dass durch das Vorhaben die Bedürfnisse von behinderten Menschen berücksichtigt, der Bedarf an Büroflächen innerhalb der Bundesstadt Bonn gedeckt und das Gewerbegebiet Justus-von-Liebig-Straße aufgewertet werden kann. Mit der bereits in Bonn ansässigen Bundesinstitution kann des Weiteren die Funktion der Stadt Bonn als Bundesstadt gestärkt werden.

Mit der Umsetzung des bereits vorab genehmigten ersten Bauabschnittes an der Justus- von- Liebig- Straße, der sich derzeit in der Umsetzung befindet, wurde bereits ein erster Schritt zur Realisierung des gesamten neuen Büro-Campus angegangen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist es erforderlich, einen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Freiräume am Siedlungsrand aufzustellen.

Alle wichtigen Unterlagen zur Planung finden Sie im Downloadbereich auf der Übersichtsseite