Rettungshubschrauber und Seilbahn

Ich habe in den bisherigen Diskussionen keine Information gefunden, ob das An-/Abflugverfahren der Rettungshubschrauber auf den Venusberg wegen der Seilbahn geändert werden müsste. Anders gefragt: Gibt es Rechtsvorschriften, die Vorgaben für das Überfliegen von Seilbahnen machen? Wenn ja, wie würde nach Bau der Seilbahn das An-/Abflugverfahren der Rettungshubschrauber erfolgen?
Dr. Manfred Wichmann