Parkraumkonzept Hochkreuz/Plittersdorf

Das Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich von der Heinemannstraße im Norden bis zur Gotenstraße im Süden und von der Godesberger Allee (B9) bis zum Rhein. Der nördliche Teilbereich ist geprägt von Bundesbehörden und sonstigen Bürobauten. Der mittlere Untersuchungsraum setzt sich zusammen aus Wohnraum, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie weiteren Bürogebäuden. Im südlichen Bereich befinden sich überwiegend Wohngebiete. Einige Siedlungsstrukturen stammen aus den 1960er-Jahren (Zeilenbauten teilweise ohne private Pkw-Stellplätze). Es befindet sich darüber hinaus ein größeres Neubaugebiet auf dem Gelände des ehemaligen „Amerikanischen Depots“. Im Süden gehen diese Wohngebiete in das historisch-geprägte Kerngebiet von Plittersdorf über. In diesem Teilgebiet liegt auch das kleine Ortsteilzentrum.

Aktuelle Parksituation

Im gesamten Untersuchungsraum stehen rund 3700 Parkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zur Verfügung. Überdies gibt es schätzungsweise 2400 private Stellplätze. Die Parkplätze im öffentlichen Raum sind aktuell fast alle unbewirtschaftet (das bedeutet, dass Parken ohne jegliche zeitliche Einschränkung und kostenfrei möglich ist). Nur vereinzelt wird eine Bewirtschaftung in Form einer Parkscheibenregelung (u.a. in der Plittersdorfer Straße und der Ahrstraße) durchgeführt.

Erhebung des Parkbedarfs nach Nutzungsgruppen
Der Untersuchungsraum wurde in Verkehrszellen untergliedert. In allen Teilbereichen wurde zunächst die tatsächlich vorhandene Anzahl an legalen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum erfasst. Die Parkraumerhebungen fanden zu verschiedenen Zeiten über den gesamten Tag verteilt statt. Aufgrund der Vielzahl an gesammelten Daten in den Straßenzügen kann das Parkverhalten (Parkdauer, Nachfrage, Fahrzeugwechsel etc.) relativ gut nachvollzogen bzw. analysiert werden. Auf Basis der Standzeiten der Fahrzeuge und der jeweiligen An- und Abfahrtszeiten kann das jeweilige Parkverhalten einer bestimmten Nutzungsgruppe zugeordnet werden. Fahrzeuge, die über die gesamte Nacht im öffentlichen Raum stehen, können z.B. „Bewohner*innen“ zugeordnet werden. Fahrzeuge, die tagsüber den Straßenraum länger belegen (z.B. zwischen 8.00 bis 16.00 Uhr), deuten auf die Nutzungsgruppe „Beschäftigte“ hin. Fahrzeuge, die kürzer parken – zwischen einer Stunde bis drei Stunden –, können der Kategorie „Besucher*innen“ zugeordnet werden.

Bei den Erhebungen wurden so in den jeweiligen Teilgebieten die Gesamtauslastung zu den verschiedenen Uhrzeiten und der Anteil der einzelnen Nutzungsgruppen (Bewohner*innen, Beschäftigte und Besucher*innen) ermittelt.

Unterschiedlicher Parkbedarf in den Teilgebieten
Das Ergebnis fällt für die einzelnen Teilräumen (Verkehrszellen) relativ unterschiedlich aus. Dies war aufgrund der oben beschriebenen heterogenen Nutzungsstrukturen zu erwarten. Relativ anschaulich stellt sich die Lage z.B. in der Verkehrszelle „Heinemannstraße/Mildred-Scheel-Straße/Ludwig-Erhard-Allee“ dar. Die Parkplätze in diesen Straßenzügen werden tagsüber zu etwa zwei Drittel von Beschäftigten genutzt. Die Auslastung ist tagsüber in vielen Bereichen bei 100 Prozent oder mehr (Falschparker*innen eingeschlossen). Ab den Abendstunden bis in die frühen Morgenstunden sind hingegen rund 80 Prozent des Parkraums frei.

In der Verkehrszelle zwischen Leonardusstraße und Plittersdorfer Straße stellt sich ein gegenläufiges Bild dar. Tagsüber sind die Parkplätze in einigen Wohnstraßen nur etwa zur Hälfte belegt. Ab nachmittags füllen sich die Parkplätze in den meisten Straßen merklich und sind in der Nacht teilweise vollständig belegt. Der Parkraum wird überwiegend von Bewohner*innen genutzt. Beschäftigte und Besucher*innen füllen zwar teilweise die Parkplätze mit ihren Fahrzeugen tagsüber auf; dies fällt allerdings weniger ins Gewicht.

In den Verkehrszellen im Übergangsbereich von Plittersdorf und Hochkreuz zeigt sich das Bild differenzierter. Dort halten sich Beschäftigte und Bewohner*innen über den Tag verteilt ungefähr die Waage. Hier kommt es aber nur in einzelnen Straßenabschnitten zu einer direkten Konkurrenz zwischen den Nutzungsgruppen.

Erste Handlungsempfehlungen

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass der Parkraum in Hochkreuz/Plittersdorf insgesamt ausreichend ist. Es gibt jedoch punktuelle Überlastungen und Teilbereiche, die relativ stark ausgelastet sind. So sollte eine Regelung für die Bewohner*innen im Umfeld der Ferdinand-Lassalle-Straße und der Mildred-Scheel-Straße eingerichtet werden. Dort sieht das Gutachterbüro bereits aktuell einen Handlungsbedarf, um die Bewohner*innen zu entlasten. Auch für die angrenzenden Bereiche in Hochkreuz und Plittersdorf ist aus Sicht der Verwaltung perspektivisch eine großräumigere Parkraumbewirtschaftung einzuführen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit den baulichen Entwicklungen im Untersuchungsraum.

Zudem bestehen Mängel bei der straßenräumlichen Anordnung der Parkplätze. Zugeparkte Gehwege und nicht ausreichende Geh- und Aufenthaltsflächen führen zu Beeinträchtigungen. Im Rahmen des finalen Parkraumkonzeptes soll in diesem Zusammenhang eine Neuordnung des Parkraumangebotes in einzelnen Straßen(-abschnitten) vorgenommen werden. Um in Anbetracht der teilweise schmalen Straßenräume sowohl den Bedürfnissen der parkenden Anwohner*innen als auch der Fußgänger*innen gerecht zu werden, müssen Lösungen und Kompromisse gefunden werden.

Bestandteile des Parkraumkonzepts

Ausgehend von den in der Analyse aufgezeigten Defiziten und den derzeitigen Parkverhält-nissen wird ein Parkraumkonzept mit folgenden Bestandteilen erarbeitet:

  • Sicherung des Bewohner*innenparkens durch entsprechende Regelungen
  • Verlagerung eines Teils der Nutzungsgruppe der Beschäftigten
  • Wiedergewinnung von Verkehrsflächen für Fußgänger*innen sowie von Aufenthaltsflächen durch Reduktion des Parkraumangebotes
  • Errichtung zusätzlicher Fahrradständer
  • Schaffung von Car-Sharing Plätzen
  • Ausbau des E-Ladestationsnetz
  • Vereinheitlichung der Parkregelungen
  • Erhöhte Verkehrssicherheit

Online-Veranstaltung am 24. März 2022

Am Donnerstag, 24. März 2022 hat das beauftragte Gutachterbüro die Untersuchungsergebnisse sowie die daraus resultierenden Empfehlungen in einer digitalen Beteiligungsveranstaltung vorgestellt. Anschließend erläuterten Mitarbeitende der Verwaltung die weitere Vorgehensweise bis zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes. Im Anschluss konnten die Teilnehmenden den Mitarbeitenden des Gutachterbüros und der Stadtverwaltung Fragen stellen sowie Anregungen äußern.

Präsentation zur Veranstaltung vom 24. März 2022

Online-Beteiligung und weiteres Vorgehen

Alle Bürger*innen konnten hier auf Bonn-macht-mit.de vom 25. März bis einschließlich 08. April 2022 ihre Anregungen zum Parkraumkonzept abgeben.

Hier geht es zu den Anregungen der Bürger*innen