Herbst 2021: Bebauungsplan-Nr. 6819-1 Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße (EZMW)

Das ca. 7,2 Hektar große Plangebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Ludwig-Erhard-Allee, der nordwestlichen Grenze der Grundstücke Heinrich-von-Stephan-Str. 3 und 5, der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1 - 3 und der Autobahnabfahrt der Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562).

Übersichtsplan des Plangebietes (neuer Tab)

Das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), welches seinen Hauptsitz in Reading, Großbritannien hat, wird sich - nach erfolgreicher Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland im Wettbewerb mit anderen EU-Mitgliedstaaten - in Bonn ansiedeln. Ab 2021 wird das EZMW zunächst mit circa 150 Mitarbeitenden übergangsweise in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Robert-Schuman-Platz untergebracht, um ab 2026 mit rund 350 Mitarbeitenden in einen Neubau an der Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße umzusiedeln.

In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch ihre weitere noch unbebaute Liegenschaft zwischen Ministeriumbauten und Ludwig-Erhard-Allee für bundeseigene Büronutzungen zu entwickeln. Gleichzeitig wird für die Liegenschaften Heinrich-von-Stephan-Straße 5 und 3 seitens der BImA mittel- bis langfristig und vom Studierendenwerk Bonn kurz- bis mittelfristig eine Neuausrichtung für eine wohnbauliche Nutzung in Kombination mit einer Kindertagesstätte beabsichtigt.

Plankonzept und zeichnerische Darstellung
Das EZMW beansprucht aus repräsentativen Gründen, aber auch aus Sicherheitsanforderungen ein eigenständiges Gebäude. Diesem Anspruch soll durch einen ca. 65 m hohen Neubau im Bereich der BAB 562 auf dem Gelände des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes des Bundes entsprochen werden. Für das EZMW als international bedeutende Einrichtung mit „Systemrelevanz“ bestehen zudem erhöhte Sicherheitsanforderungen, die einen abgeschlossenen Campus und die alleinige Nutzung dieses Gebäudes erfordern werden.

Die Bebauung im weiteren Plangebiet entlang der Ludwig-Erhard-Allee ist als mögliche bauliche Konfiguration dargestellt, ohne dass es hierfür bereits konkrete Vorhaben gibt. Die Planungsvorstellungen sehen dort eine Bürobebauung in eigenständigen Gebäuden gegliedert mit bis zu sechs Geschossen vor. Die Flächen sollen für neue Einrichtungen bzw. wachsende Einrichtungen des Bundes vorgehalten werden. Auf diesen Flächen soll künftig auch eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung ermöglicht werden.

Die bundeseigene, eingeschossige Kindertagestätte „Hollerburg“ im südlichen Anschluss an diese derzeit noch unbebaute Fläche, ist in die Planung aufgenommen, um zukünftig dort eine ebenfalls bis zu sechsgeschossige Bebauung als Kombination von Kindertageseinrichtung und Wohnen zu ermöglichen.

Mit gleicher Zielsetzung ist auch die städtische Liegenschaft Heinrich-von-Stephan-Straße 3, die heute vom Studierendenwerk von einer Kindertagesstätte genutzt wird, in das Plangebiet einbezogen. Das Studierendenwerk beabsichtigt auf dieser Fläche ebenfalls einen Neubau mit Wohnungen für Studierende kombiniert mit einer gegenüber heute erweiterten Kindertageseinrichtung mit bis zu zehn Gruppen.

Das EZMW sowie die Neubebauung der angrenzenden bundeseigenen Fläche sollen hauptsächlich über die Carlo-Schmid-Straße, welche in die Ludwig-Erhard-Allee einmündet, erschlossen werden. Im Bereich der heutigen Einmündung ermöglicht der vorhandene Straßenausbau der Ludwig-Erhard-Allee eine Zufahrt von Norden und eine Ausfahrt nach Süden. Ausbauvarianten, beispielsweise ein Vollanschluss, werden im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Bauleitplanverfahren eruiert. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Die erforderliche Anzahl ist im weiteren Verfahren durch ein Mobilitätskonzept noch genau zu ermitteln. Grundsätzlich soll dabei die Anzahl der notwendigen Stellplätze mit Hilfe von Maßnahmen zur Stärkung und Förderung des Umweltverbundes reduziert werden, um die durch das Vorhaben ausgelösten Kfz-Verkehre insgesamt zu verringern. Ein Baustein sind in diesem Zusammenhang qualitativ gute Abstellmöglichkeiten für Radfahrende. Diese sollten in ausreichender Anzahl an sehr gut erschlossenen Standorten für alle Neubauten sowohl oberirdisch als auch in den Tiefgaragen witterungsgeschützt realisiert werden. Die in dem Mobilitätskonzept getroffenen Aussagen und beschriebenen Maßnahmen sollen dann vertraglich vereinbart werden.

Die Neubebauung auf der städtischen Liegenschaft und der nördlich angrenzenden Fläche sollen grundsätzlich über die Heinrich-von-Stephan-Straße angebunden werden. Dort werden auch Kurzzeitstellplätze für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätten eingeplant. Der Anschluss der Heinrich-von-Stephan-Straße an die Heinemannstraße ermöglicht im bestehenden Ausbau die Zu- und Abfahrt in alle Richtungen. Aussagen und Einschätzungen zu der verkehrlichen Leistungsfähigkeit an den umliegenden Knotenpunkten und den geplanten Grundstückszufahrten und Grundstücksabfahrten werden im weiteren Verfahren in einem Verkehrsgutachten untersucht und ggf. notwendige Anpassungsmaßnahmen dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu dem Plangebiet können den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung entnommen werden.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (neuer Tab)

Städtebaulicher Entwurf (neuer Tab)