Plankonzept und zeichnerische Darstellung
Ziel der städtebaulichen Planung ist es, in einem infrastrukturell vollständig entwickelten Siedlungsraum auf einem unbebauten bzw. untergenutzten Grundstück zusätzliche Wohnflächen zu entwickeln. Die geplanten zweigeschossigen Mehrfamilienhäuser bieten Raum für etwa elf Wohneinheiten. Für die Neubebauung des Grundstücks wird ein Konzept zur Diskussion gestellt, das sich im Hinblick auf städtebauliche Dichte, Gebäudehöhen und Gebäudetypus an die im Umfeld vorhandenen Strukturen anlehnt.
Dabei wurden folgende Aspekte in den Vordergrund gestellt:
- Weitgehende Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft,
- Weitest gehende Orientierung der Garten- und Freiflächen nach Süden und Südwesten
- Konzentration des ruhenden Verkehrs unterhalb der Erdoberfläche
Das Konzept sieht die Errichtung von zwei zweigeschossigen Gebäuden vor, die an die Stelle des vorhandenen Garagenhofs und Teile der Grünfläche treten. Die Erschließung erfolgt unmittelbar von der Kreuzherrenstraße. Die Gebäudekörper werden in Nord-Süd-Richtung platziert, so dass die Freibereiche nach Westen ausgerichtet sind. Die Hauseingänge befinden sich auf der Gebäudeostseite und sind über einen Fußweg zu erreichen. Neben dem Fußweg ist die Tiefgaragenzufahrt grenzständig zum Nachbarn angeordnet. Entsprechend der Vorgaben der umgebenden Bebauung sollen die Dachgeschosse mit jeweils einem Satteldach ausgestattet werden. Auf eine Vollunterkellerung wird zum Schutz der bestehenden Bäume verzichtet.
Die städtebauliche Entwicklung des bisherigen durch einen Garagenhof sowie durch eine unbebaute Freifläche genutzten Bereichs bietet die Chance, der bestehenden hohen Nachfrage nach Wohnungen in der Bundesstadt Bonn durch die Errichtung von elf zusätzlichen Wohneinheiten zu entsprechen. Bei der Platzierung der Gebäudekörper wird der Baumbestand so weit wie möglich berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Bäume vorgenommen.
Ebenso werden für die Bewohner Freiräume zum Aufenthalt und zur Erholung vorgesehen. Die auf dem Flurstück 317 befindlichen Relikte eines ehemaligen, privaten Spielplatzes werden berücksichtigt, indem der Neubebauung ein objektbezogener Spielplatz zugeordnet wird. Der neue private Spielplatz hat eine Größe von mindestens 75 Quadratmeter und bietet durch seine Platzierung einen Zugang sowohl für die in der Neubebauung lebenden Kinder als auch für die Kinder aus der Nachbarschaft. Die Zugänglichkeit für die Nachbarschaft wird durch Fußwegeverbindungen gesichert.