Öffentliche Auslegung: Planfeststellungsverfahren S-Bahn-Strecke von Troisdorf bis Bonn-Oberkassel (22. März bis 21. April 2021)
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den Ausbau der S-Bahn-Strecke der S 13 von Troisdorf bis Bonn-Oberkassel, Planfeststellungsabschnitt 3 „Bonn-Vilich“, 4. Planänderungsverfahren
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG und gem. § 27 a VwVfG auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist dieses Planänderungsverfahren auszuwählen und unter den weiteren Informationen sind die Planänderungsunterlagen zu finden.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierfassung der Planunterlagen aus. Die öffentliche Auslegung der Pläne und der dazugehörenden Antragsunterlagen erfolgt
- vom 22.März 2021 bis 21.April 2021,
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
- im Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Wegen der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen vor Ort bis auf Weiteres nur mit Termin und Maske möglich! Das Kundenzentrum im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter:
Tel.: 0228 772200, E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonn.de
Stellungnahmen
Jeder, dessen Belange durch das oben genannte Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Internetveröffentlichung, das ist bis zum 5. Mai 2021 einschließlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, bei der Stadt Bonn, Berliner Platz 2, 53103 Bonn oder der Stadt Sankt Augustin, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, Einwendungen gegen dieses Vorhaben schriftlich erheben.
Die Erhebung einer Einwendung zur Niederschrift kann bei der Stadt Bonn ebenfalls nur nach telefonischer Terminabstimmung (bei der oben genannte Rufnummer) erfolgen.
Gem. § 3a VwVfG sind Einwendungen, die per E-Mail erhoben werden, nur zulässig, wenn die Empfängerbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat und die E-Mails mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig.
Die Bezirksregierung Köln hat diesen Zugang eröffnet und es gilt folgendes:
Die Einwendung kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Bezirksregierung Köln erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de
Die Einwendung kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz bei der Bezirksregierung Köln erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de.
Es können nur Einwendungen zu den Änderungen in diesem 4. Planänderungsverfahren erhoben werden.
Ausführliche Informationen zu dem Planfeststellungsverfahren und den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Planfeststellungsverfahren S-Bahn-Strecke von Troisdorf bis Bonn-Oberkassel auf Bonn.de