Öffentliche Auslegung: Bebauungspläne Ortszentrum Poppelsdorf (25. März bis 7. Mai)
Der von der Änderung der Bebauungspläne betroffene räumliche Bereich umfasst wesentliche Teile des Poppelsdorfer Zentrums zwischen Botanischem Garten und Poppelsdorfer Platz beidseitig der Clemens-August-Straße.
Mit der Änderung der Bebauungspläne wird auf einen, der Verwaltung vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung eines Gastronomiebetriebes in eine Vergnügungsstätte für Sportwetten (Büro zur Annahme von Sportwetten per Computerterminal) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 7721-56 reagiert.
Ziele und Zwecke
Aktuell sind Vergnügungsstätten aus dem Segment „Glücksspiel“ (Wettbüros, Spielhallen und so weiter) in den Änderungsbereichen nicht vorzufinden. Mit der Änderung der verschiedenen Bebauungspläne soll jedoch aktuellen Planungsabsichten zur Etablierung solcher Vergnügungsstätten entgegengewirkt und die „Ziele und Leitlinien eines Bonner Vergnügungsstättenkonzeptes“ sowie die Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der Weise umgesetzt werden, als einem durch Vergnügungsstätten hervorgerufenen negativen Trading- Down-Effekt im Poppelsdorfer Zentrum durch Ausschluss dieser entgegengetreten wird.
Den gleichen Trading-Down-Effekt bewirken auch Sexshops, Bordelle und bordellartige Betriebe. Entsprechend sollen auch solche Einzelhandels- bzw. Gewerbebetriebe dort, wo sie derzeit im Bereich der Änderungen planungsrechtlich zulässig sind, zukünftig ausgeschlossen werden.
Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 3. März 2021 die öffentliche Auslegung der Änderung der Bebauungspläne Nr. 7621-3, Nr. 7621-46, Nr. 7621-49, Nr. 7621-51, Nr. 7621-54, Nr. 7721-24 sowie Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf beschlossen.
- 25. März.2021 bis einschließlich 7. Mai 2021
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
- Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Wegen der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus ist die Einsichtnahme in Bebauungspläne vor Ort bis auf Weiteres nur mit Termin und Maske möglich! Das Kundenzentrum im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter: Telefon: 0228 772200, E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonnde
Stellungnahmen
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Postanschrift:
Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn
Fax: 0228 773098
Amt61.anregungen@bonnde
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link auf Bonn.de. Dort können Sie auch alle Unterlagen zu diesen Bebauungsplanänderungen herunterladen.