Phase 2: Prüfung durch die Verwaltung

Hinweis: Die zweite Phase wird um eine Woche bis zum 23. Februar verlängert. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in den Arbeitsabläufen der Verwaltung war es nicht möglich, die internen Abstimmungen zu den Stellungnahmen rechtzeitig abschließen. Damit die Bürgerinnen und Bürger für ihre finale Abstimmung fundierte Stellungnahmen und die dazugehörigen Kostenschätzungen erhalten können, benötigt die Verwaltung noch etwas Zeit.

Vom 18.01.2021 bis zum 15.02.2020: Prüfung der am besten bewerteten Vorschläge je Stadtbezirk durch die Verwaltung der Stadt Bonn.

Jetzt ist die Stadtverwaltung am Zug. Sie prüft die Vorschläge der jeweiligen TOP-Liste nun entlang unterschiedlicher Kriterien. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vorschläge auch wirklich umgesetzt werden können.

Folgende Kriterien spielen dabei eine Rolle:
1. Grundsätzliche Umsetzbarkeit und Zuständigkeit der Stadt Bonn: Kann die Verwaltung hier überhaupt etwas beeinflussen? Hierfür sind im Einzelfall auch rechtliche Prüfungen z.B. nach der Straßenverkehrsordnung nötig.
2. Bereits erfolgte Umsetzung / Bereits eingebracht: Es wird überprüft, ob der Vorschlag bereits in vergangenen Verfahren beschlossen bzw. umgesetzt wurde, oder ob es in der Verwaltung schon ähnliche Vorgänge zu diesem Thema gibt.
3. Kostenschätzung: Wie viel würde die Umsetzung des Vorschlags die Stadt Bonn kosten? Sollte der Vorschlag das Gesamtbudget für einen Stadtbezirk überschreiten, wird geprüft, ob eine Umsetzung in einer modifizierten Variante innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens realisierbar ist.

Die Stadtverwaltung bewertet die Vorschläge nicht inhaltlich – hierfür sind in den Bewertungsphasen allein die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich.

Ihr Ergebnis fasst die Verwaltung in Stellungnahmen zusammen, die dann im Dialogbereich zu den Vorschlägen veröffentlicht werden. Zudem gibt die Verwaltung eine Schätzung der Kosten an, die bei der Umsetzung der Vorschläge entstehen würden. Diese wird ebenfalls im Dialogbereich bei dem jeweiligen Vorschlag veröffentlicht.