Welche Vorschläge können eingereicht werden?
Im Bürger*innendialog zum Haushalt sollen Vorschläge für kleine und mittlere Projekte gesammelt werden, die das direkte Lebensumfeld der Bonnerinnen und Bonner in ihren Stadtbezirken betreffen. Neben Ihrer Kreativität ist deshalb also insbesondere Ihre Beobachtungsgabe gefragt: Was ist Ihnen konkret in Ihrem Stadtbezirk aufgefallen? Wo fehlt ihnen etwas? Wo wünschen Sie sich eine Änderung?
Bei der letzten Durchführung des Bürger*innendialogs zum Haushalt wurde in einigen Beiträgen „Dampf abgelassen“ über vermeintliche Missstände oder Verschwendungen in der Stadt. In anderen Beiträgen wurden bestimmte Verbote oder die Abschaffung mancher städtischer Leistungen gefordert. Auch wenn dies teilweise nachvollziehbar war, soll es beim Bürger*innendialog zum Haushalt doch darum gehen, konstruktive Vorschläge für Projekte zu sammeln.
Bitte beachten Sie bei der Abgabe Ihrer Vorschläge folgende Punkte:
Damit die eingereichten Vorschläge in der finalen Abstimmungsrunde ausgewählt werden können, müssen sie grundsätzlich umsetzbar sein, im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen und die Kosten müssen im Rahmen des Budgets liegen. Die Verwaltung prüft die Vorschläge in der zweiten Phase u.a. auf diese Kriterien.
Umsetzbarkeit:
Bei allen eingereichten Vorschlägen ist zunächst die (nicht immer ganz) einfache Frage zu stellen: Geht das überhaupt? Kann dieser Vorschlag umgesetzt werden? Leider bestehen in manchen Fällen rechtliche oder technische Hürden, an denen eine Umsetzung scheitert. Dazu gehört z.B. auch die Zuständigkeit.
Zuständigkeit:
Auch wenn es in manchen Fällen für Ernüchterung sorgt, die Stadtverwaltung kann nur in den Bereichen tätig werden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Insofern können auch nur Vorschläge umgesetzt werden, für die die Stadt Bonn auch zuständig ist. Hier einige Beispiele, was mit dem Bürgerhaushalt leider nicht umgesetzt werden kann:
o Die Stadt Bonn kann keine Lehrerinnen oder Lehrer anstellen.
o Sie kann keine Bundesstraßen bauen.
o Sie kann keine neue Polizeidienststelle einrichten.
Darüber hinaus kann die Stadt bauliche Veränderungen grundsätzlich nur auf ihren eigenen Grundstücken umsetzen.
Die Möglichkeiten, Vorschläge abzugeben, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn fallen, sind dennoch vielfältig. Dazu gehören z.B. zahlreiche Anregungen zu Spielplätzen, Freizeitmöglichkeiten, zur Verschönerung des Stadtbildes oder zur Förderung konkreter Vereinsprojekte.
Kostenrahmen:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen mit den Mitteln, die für den Stadtbezirk zur Verfügung stehen, umgesetzt werden können. In diesem Bürger*innendialog zum Haushalt gibt es keine Kostengrenze für einzelne Vorschläge, solange sich die Kosten im Rahmen des Budgets für den jeweiligen Stadtbezirk bewegen.
Leider ist vor der Prüfung durch die Verwaltung nicht immer offensichtlich, ob einzelne Vorschläge den Kostenrahmen sprengen würden. Als Beispiel sei der Vorschlag für eine Öffentliche Toilette in der Nähe des Bahnhofs Bad Godesbergs genannt, für dessen Umsetzung rund 230.000 Euro hätten veranschlagt werden müssen. Deshalb sollten Sie bei der Erstellung Ihres Beitrags das Budget für den Stadtbezirk immer im Hinterkopf behalten.
Zudem sollten Sie Ihren Vorschlag so konkret wie möglich fassen, indem Sie z.B. die genaue Fläche angeben, für die Sie sich eine Änderung wünschen.
Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung überprüft die eingereichten Vorschläge redaktionell im Voraus auf ihre grundsätzliche Umsetzbarkeit im Rahmen des Bürger*innendialogs und kontaktiert die Vorschlaggeber bei Bedarf.