6.4 Freizeiteinrichtungen in Beuel-Ost
Anlassbezogene Klärung der Realisierbarkeit von Freizeiteinrichtung im Quartier Beuel-Ost
Die Ansiedlung von Freizeiteinrichtungen im Quartier Beuel-Ost (z.B. Boulders-Habitat) wurde in der Vergangenheit durch bestehende planungsrechtliche Festsetzungen erschwert und war nur ausnahmsweise zulässig. Eine Ansiedlung weiterer Freizeiteinrichtungen sollte aufgrund der bereits bestehenden Angebote im Quartier in der Zukunft möglich sein. Da es in Bonn allerdings einen Mangel an klassischen Gewerbeflächen gibt, sollten solche Freizeiteinrichtungen erst dann angesiedelt werden, wenn es nicht gelingt klassisches Gewerbe an diesem Standort zu etablieren. Das Gewerbe genießt in dieser Hinsicht Vorrang. Eine Ergänzung des bestehenden Angebots an freizeitlichen, sportlichen und gastronomischen Einrichtungen und Angeboten kann die Attraktivität des Quartiers steigern und für eine weitere Belebung sorgen.
Kommentare
am 24. Sep. 2020
at 09:42Uhr
klassisches Gewerbe sollte nachrangig betrachtet werden
Durch das Ansiedeln weiterer Gewerbe werden andere Aufwertungsmaßnahmen obsolet.
am 25. Sep. 2020
at 12:56Uhr
Kompromiss finden
Es sollte ein Mittelweg zwischen klassischem Gewerbe und Freizeitaktivitäten gesucht werden, denn klassisches Gewerbe schafft potentiell mehr Arbeitsplätze für Nicht-Akademiker*innen und die halte ich für ebenso wichtig wie die ganzen Freizeiteinrichtungen. Ansonsten stimme ich aber der Ansiedlung von Freizeiteinrichtungen zu.