Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6721-1 „Kreuzherrenstraße“
Auf dem Grundstück Kreuzherrenstraße Gemarkung 4301, Flur 71, Flurstücke 317, 318 wird die Errichtung von zwei II-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit 11 Wohneinheiten geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7921-2. Die geplanten Gebäude liegen vollständig außerhalb der im B-Plan festgesetzten überbaubaren Flächen. Die Konzeption widerspricht demnach den Grundzügen des bestehenden Planungsrechts. Eine Realisierung des Vorhabens ist daher nicht durch eine Befreiung vom bestehenden Planungsrecht möglich. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich.
Schaffung von Planungsrecht ca. 2 Jahre
Vorbereitung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 BauGB
Zurzeit nicht bezifferbar
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster“ bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Zurzeit nicht bezifferbar
Manuel Schild, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 - 77 26 59,
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