standardisiertes Beteiligungsverfahren

Bauleitplanverfahren Nr. 7222-101 in Bonn-Roleber

Für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 7222-101 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Hoholz-Roleber soll die Möglichkeit einer Umnutzung der Sondergebietsfläche Landwirtschaftskammer für Wohnnutzung geprüft werden.

Adresse: 
Siebengebirgsstraße/Ettenhausener Straße/ Ungartenstraße 53229 Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

Ca. 2 Jahre

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Weiterführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 7222-101 .

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Es wird ein Wettbewerbsverfahren, das durch den Vorhabenträger beauftragt wird, zur Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption vorbereitet. Im Anschluss daran findet das § 3 Abs. 1 BauGB-Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Kosten des Gesamtvorhabens: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Natur und Umweltschutz, Stadtentwicklung, Stadtplanung , Verkehr, Mobilität und ÖPNV

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Durch den Ratsbeschluss vom 04.07.19 (DS-Nr.: 1911147) wurde das Bebauungsplanverfahren für den engeren Bereich um die Bestandsgebäude der LWK von weitergehenden Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung des Planungsraumes entkoppelt. Für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 7222-101 wird ein standardisiertes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 04.07.19 wird für diesen Bereich ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, der einen städtebaulichen Entwurf generiert. Im Anschluss an die Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs, wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61), Tel. 0228 774498, Mail: katharina.bluemel@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
164606
Stadtbezirk: 
Beuel
Begründung (Zuständigkeit): 
Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten hat das Vorhaben bezirkliche Bedeutung.
Zuständigkeit: 
bezirklich