standardisiertes Beteiligungsverfahren

Schneidemühler Straße / Oppelner Straße

Die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) plant im Zuge einer Nachverdichtung auf dem bisherigen Garagengrundstück östlich des Grundstückes Oppelner Straße 27 die Errichtung eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit ca. 70 öffentlich-geförderten Wohnungen. Des Weiteren ist auf dem Eckgrundstück Schneidemühler Straße/Görlitzer Straße, auf dem bisher ein Lebensmittelmarkt vorhanden ist, die Errichtung eines vier- bis sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit ca. 30 Wohneinheiten (klein- bis mittelgroße Wohnungen) geplant. Mit diesem Wohnungsmix soll auch dem dringenden Bedarf nach kleinen Wohneinheiten entsprochen werden.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
Schneidemühler Straße, 53119 Tannenbusch Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 15.06.2021 durch die Bezirksvertretung Bonn gefasst, DS-Nr. 201824.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

2 Jahre

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Abstimmung der Planungsentwürfe zur Vorbereitung des Verfahrens zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger „VEBOWAG“.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Kosten des Gesamtvorhabens: 

Kosten zurzeit nicht bezifferbar

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Hornberg, Stadtplanungsamt (Amt 61-42) Tel. 0228 77 2648, Mail: hannah.hornberg@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
164605
Stadtbezirk: 
Bonn
Begründung (Zuständigkeit): 
Die Planung hat nur Auswirkungen auf den Ortsteil Tannenbusch, so dass nur eine bezirkliche Zuständigkeit besteht.
Zuständigkeit: 
bezirklich