Reduzierung von Verkehrslärm im Park der LVR-Landesklinik
Die Parkanlage der LVR-Landesklinik mit dem Garten der Erholung dient vielen Bewohnern von Castell und der Nordstadt als Naherholungsgebiet.
Der Garten der Erholung ist als Landschaftsschutzgebiet Kottenforst ausgewiesen und nimmt somit rechtsverbindlich eine besondere Bedeutung für die Erholung ein.
Aufgrund der Lage zwischen der stark befahrenen Graurheindorfer Straße sowie der Autobahn A 565 stellt der Verkehrslärm eine Beeinträchtigung der Erholungsfunktion dieses Gebiets dar.
Um den Verkehrslärm kostengünstig zu reduzieren, wird auf der Graurheindorfer Straße ein Tempolimit von 30 km/h und auf der A 565 ab Abfahrt Beuel bis Kreuz Bonn-Nord ein Tempolimit von 80 km/h eingeführt. Die Tempolimits werden zu einer Reduzierung der Lärmemission sowie zu einer Reduzierung von Luftschadstoffen durch den Autoverkehr beitragen. Das Tempolimit von 80 km/h auf der A 565 reduziert zudem die verkehrsbedingte Lärmbelastung im Landschaftsschutzgebiet Siegmündung.
Gleichzeitig reduziert das Tempolimit auf der A 565 die Staugefahr im Bereich der Friedrich-Ebert-Brücke.