Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Siegburger Straße/ Röhfeldstraße"
Für das Areal zwischen der Siegburger Straße, A59, Röhfelstraße und Am Langen Graben im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Planungskonzept sieht die Entwicklung eines gemischt genutzten, weitestgehend autofreien Quartiers mit einem zentralen Quartiersplatz vor. Westlich des Quartiersplatzes ist eine vier bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit 70 bis 80 Wohneinheiten und einem kleinteiligen Besatz an gewerblichen Nutzungen in der Erdgeschosszone geplant. Östlich des Platzes und zur Autobahn hin orientiert sollen zwei fünfgeschossige gewerblich genutzte Gebäude mit überwiegend Büroflächen in den Obergeschossen, sowie Flächen für eine gastronomische Nutzung oder Dienstleistungsangebote entstehen. Die im Osten an die geplante Bebauung anschließende, öffentlich zugängliche Grünfläche wird von Bebauung freigehalten und ökologisch aufgewertet.
Beschluss mit der DS-Nr. 220579 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1 „Siegburger Straße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59
Schaffung von Planungsrecht bis 2024
Die Erstellung des Bebauungsplanentwurf befindet sich in Vorbereitung. Aktuell sind noch die Erbringung und Abstimmung von weiteren Fachplanungen erforderlich.
Unbekannt
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Von Vorhabenträger zu tragen.
Jakob Langner, Stadtplanungsamt (Amt 61-23), Telefon: 0228 - 77 37 91, E-Mail: jakob.langner@bonn.de
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