Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Rüngsdorf
Um auch für künftige Generationen das städtebauliche Erbe erlebbar zu machen, hat die Verwaltung den Auftrag, eine Erhaltungssatzung in Rüngsdorf zu erarbeiten.
Aufstellung einer Erhaltungssatzung, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf DS-Nr. 1413009
1 Jahre
Erstellung der Satzung
ca. 60.000 €
Satzungen, Ortsteilplanung
Es sind zwei Beteiligungsschritte vorgesehen. Zunächst wird die Eigentümerschaft im voraussichtlichen Satzungsgebiet über das Vorhaben in einer Online-Veranstaltung informiert. Dabei wird die Gelegenheit gegeben, erste Anregungen und Rückfragen einzureichen (zwischenzeitlich erfolgt). In einer öffentlichen Beteiligungsveranstaltung wird anschließend der erarbeitete Satzungsentwurf vorgestellt und mit der Öffentlichkeit diskutiert. Auf Basis dieser Beteiligung wird der Satzungsentwurf mit Begründung fertiggestellt. Bei Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bonn tritt die Erhaltungs- und Gestaltungsatzung Rüngsdorf in Kraft.
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Barbara Opelt, Stadtplanungsamt (61-23), Tel.: 0227 44 93, E-Mail: barbara.opelt@bonn.de