standardisiertes Beteiligungsverfahren

Städtebauliche Entwicklung "Ehem. Christian-Miesen -Grundstück" in Bonn-Dottendorf

Das ehemalige Miesengelände umfasst ein circa 45.000 m² großes Gebiet zwischen der Dottendorfer Straße, der Christian-Miesen-Straße, dem Gelände des Heizkraftwerkes Süd sowie dem Bahnkörper der Strecke Köln-Koblenz der Deutschen Bahn AG im Ortsteil Dottendorf. Die zunächst geplante wohnbauliche bzw. mischgebietstypische Entwicklung wurde aufgrund schwerwiegender Lärmimmissionskonflikte nicht weiterverfolgt. Ein städtebauliches Konzept wird derzeit im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ermittelt. Dieses wird eine konfliktfreie Nutzung durch vorwiegend Büroflächen berücksichtigen.

Adresse: 
Christian-Miesen-Straße, 53129 Dottendorf Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

DS-Nr. 190355, Städtebauliche Entwicklung im Umfeld der "Dottendorfer Straße" (Ehem. Christian-Miesen-Gelände, In der Raste) in Bonn-Dottendorf

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

Nicht absehbar

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Durchführung städtebaulich, freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Beschluss und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.

Kosten des Gesamtvorhabens: 

Nicht bekannt

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß §3(1) BauGB wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung (gem. §3(2) BauGB) hat jedermann Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen pol. Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-22) Tel. 0228 77 4498, katharina.bluemel@bonn.de

Vorhabennummer: 
151711
Stadtbezirk: 
Bonn