Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6325-1 "Otto-Hahn-Straße"
Vorgesehen ist die Errichtung einer Einzelhandels- und Wohnbebauung in Bonn Buschdorf. Der Gesamtkomplex wird über 150 Wohneinheiten umfassen, davon min. 40% öffentlich gefördert. Auf ca. 1.400 qm ist darüber hinaus die Ansiedlung eines Vollsortimenters inkl. Bäckerei vorgesehen.
2020 ff.
Zielbeschluss wurde gefasst
Kosten des Vorhabens sind derzeit nicht bezifferbar.
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Falls mehrere unterschiedliche Konzepte vorhanden sind, werden diese vorgestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Tageszeitungen /Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfasserinnen / Verfassern mitgeteilt.
Vom Vorhabenträger zu tragen.
Frau Pflug, Tel. 0228-77 2963, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), E-Mail: carmen.pflug@bonn.de